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Auer, M./​Egglmeier-​Schmolke, B.

Bedingungen der Einverleibung

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Die Verpflichtung des Vertragsverfassers, den Kaufvertrag erst nach Einlangen des Kaufpreises auf dem Treuhandkonto zu verbüchern, ist als Bedingung zu sehen, deren Eintritt auch bei einem beigefügten Verzicht auf den Nachweis beim Grundbuchsgericht in grundbuchstauglicher Form nachzuweisen ist. Steht nicht fest, dass der Treuhänder bevollmächtigt war, den Kaufvertrag ohne Zustimmung der Parteien dahingehend abzuändern, dass die Einverleibung der Liegenschaft auch ohne Nachweis der Kaufpreiszahlung erfolgen könne, ist eine Einverleibung ohne Nachweis der Kaufpreiszahlung nicht möglich.

  • Auer, M.
  • Egglmeier-Schmolke, B.
  • § 433 ABGB
  • § 28 GBG
  • § 432 ABGB
  • § 431 ABGB
  • BBL-Slg 2014/76
  • Bedingungen der Einverleibung
  • § 27 GBG
  • § 26 GBG
  • Baurecht
  • OGH, 27.11.2013, 5 Ob 206/13z

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