


Berücksichtigung von Mitverschulden bei Schädigung durch Mittäter
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 138
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 3114 Wörter, Seiten 720-723
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Trifft den Geschädigten bei Schädigung durch Mittäter ein Mitverschulden (hier: verabredete Autowettfahrt), ist der von ihm zu tragende Schadensteil durch eine Gesamtabwägung zu ermitteln. Anders als bei der Haftung von Nebentätern hat eine ergänzende Einzelabwägung zu unterbleiben.
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- LG Krems an der Donau, 07.07.2015, 6 Cg 37/14x
- OLG Wien, 23.11.2015, 11 R 173/15i
- Öffentliches Recht
- § 1304 ABGB
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- OGH, 25.05.2016, 2 Ob 24/16t
- Zivilverfahrensrecht
- § 1301 ABGB
- JBL 2016, 720
- Arbeitsrecht
Trifft den Geschädigten bei Schädigung durch Mittäter ein Mitverschulden (hier: verabredete Autowettfahrt), ist der von ihm zu tragende Schadensteil durch eine Gesamtabwägung zu ermitteln. Anders als bei der Haftung von Nebentätern hat eine ergänzende Einzelabwägung zu unterbleiben.
- LG Krems an der Donau, 07.07.2015, 6 Cg 37/14x
- OLG Wien, 23.11.2015, 11 R 173/15i
- Öffentliches Recht
- § 1304 ABGB
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- OGH, 25.05.2016, 2 Ob 24/16t
- Zivilverfahrensrecht
- § 1301 ABGB
- JBL 2016, 720
- Arbeitsrecht