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Kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss eines minderjährigen Kindes mit humanitärem Bleiberecht

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 138
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
2929 Wörter, Seiten 710-713

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Ein minderjähriges Kind mit humanitärem Bleiberecht hat keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Art 1 VO (EU) 1231/2010 gilt nicht für Drittstaatsangehörige, die ausschließlich Verbindungen zu einem Drittstaat und einem einzigen Mitgliedstaat haben.

Infolge der erheblichen Unterschiede der Situation von Konventionsflüchtlingen zu jener von Personen, denen infolge einer gewissen Aufenthaltsverfestigung ein „humanitäres Bleiberecht“ gewährt wird, kommt eine analoge Anwendung der (einfachgesetzlichen) Bestimmung des Art 12 Z 1 Genfer Flüchtlingskonvention nicht in Betracht.

  • Art 12 Z 1 Genfer Flüchtlingskonvention
  • LGZ Wien, 26.11.2015, 43 R 569/15t
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Art 1 VO (EU) 1231/2010
  • § 2 Abs 1 UVG
  • Zivilverfahrensrecht
  • OGH, 10.05.2016, 10 Ob 6/16d
  • Arbeitsrecht
  • BG Fünfhaus, 11.09.2015, 4 Pu 167/14d
  • JBL 2016, 710

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