Zum Hauptinhalt springen

Kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss eines minderjährigen Kindes mit humanitärem Bleiberecht

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Ein minderjähriges Kind mit humanitärem Bleiberecht hat keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Art 1 VO (EU) 1231/2010 gilt nicht für Drittstaatsangehörige, die ausschließlich Verbindungen zu einem Drittstaat und einem einzigen Mitgliedstaat haben.

Infolge der erheblichen Unterschiede der Situation von Konventionsflüchtlingen zu jener von Personen, denen infolge einer gewissen Aufenthaltsverfestigung ein „humanitäres Bleiberecht“ gewährt wird, kommt eine analoge Anwendung der (einfachgesetzlichen) Bestimmung des Art 12 Z 1 Genfer Flüchtlingskonvention nicht in Betracht.

  • Art 12 Z 1 Genfer Flüchtlingskonvention
  • LGZ Wien, 26.11.2015, 43 R 569/15t
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Art 1 VO (EU) 1231/2010
  • § 2 Abs 1 UVG
  • Zivilverfahrensrecht
  • OGH, 10.05.2016, 10 Ob 6/16d
  • Arbeitsrecht
  • BG Fünfhaus, 11.09.2015, 4 Pu 167/14d
  • JBL 2016, 710

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!