


Zwei Fragen zur Mitwirkung und Geheimhaltung beim Personenbeweis im Zivilprozess
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 138
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 13652 Wörter, Seiten 685-701
30,00 €
inkl MwSt




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Das österreichische Zivilprozessrecht ist von der prozessualen Mitwirkungspflicht der Parteien beeinflusst, die sich in das System der von der Arbeitsgemeinschaft Zivilprozess geprägten materiellen Wahrheitsfindung des Zivilprozesses gut einfügen lässt. Es gibt kein Recht auf Blockade ungünstiger Wahrheit. Der Beitrag untersucht Aspekte der Mitwirkungspflicht beim Zeugenbeweis und der Parteienvernehmung. Dabei soll vor allem geprüft werden, inwieweit Geheimhaltungsinteressen die Mitwirkungspflicht begrenzen.
-
- Rassi, Jürgen C. T.
-
- § 380 ZPO
- § 381 ZPO
- Öffentliches Recht
- JBL 2016, 685
- Straf- und Strafprozessrecht
- Geheimnisschutz
- Europa- und Völkerrecht
- § 272 ZPO
- Allgemeines Privatrecht
- Beweiswürdigung
- Zivilverfahrensrecht
- Erkenntnisverfahren
- Mitwirkung
- § 321 ZPO
- Arbeitsrecht
Das österreichische Zivilprozessrecht ist von der prozessualen Mitwirkungspflicht der Parteien beeinflusst, die sich in das System der von der Arbeitsgemeinschaft Zivilprozess geprägten materiellen Wahrheitsfindung des Zivilprozesses gut einfügen lässt. Es gibt kein Recht auf Blockade ungünstiger Wahrheit. Der Beitrag untersucht Aspekte der Mitwirkungspflicht beim Zeugenbeweis und der Parteienvernehmung. Dabei soll vor allem geprüft werden, inwieweit Geheimhaltungsinteressen die Mitwirkungspflicht begrenzen.
- Rassi, Jürgen C. T.
- § 380 ZPO
- § 381 ZPO
- Öffentliches Recht
- JBL 2016, 685
- Straf- und Strafprozessrecht
- Geheimnisschutz
- Europa- und Völkerrecht
- § 272 ZPO
- Allgemeines Privatrecht
- Beweiswürdigung
- Zivilverfahrensrecht
- Erkenntnisverfahren
- Mitwirkung
- § 321 ZPO
- Arbeitsrecht