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- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 138
- Rechtsprechung, 910 Wörter
- Seiten 744-745
- https://doi.org/10.33196/jbl201611074401
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inkl MwStUnter einem Entgelt iS des § 114 Abs 1 FPG ist ein Vermögensvorteil zu verstehen. Das ist jeder Vorteil, der einer Bewertung in Geld zugänglich ist, somit – soweit hier relevant – jede Geld- oder andere Sachzuwendung. Er stellt im gegebenen Zusammenhang die sogenannte „Risikoprämie“ des Täters für die Förderung der rechtswidrigen Einreise oder Durchreise eines Fremden dar, was etwa die Erfassung eines adäquaten Fuhrlohns bei einer Taxifahrt ausschließt. Eine – in den Gesetzesmaterialien angesprochene – Geringfügigkeitsgrenze ist im Gesetz nicht vorgesehen.
- LG Krems/Donau, 23.10.2015, 18 HR 98/15g
- OGH, 22.12.2015, 14 Os 134/15k
- Öffentliches Recht
- OLG Wien, 10.11.2015, 21 Bs 334/15v
- JBL 2016, 744
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- § 114 Abs 1 FPG
- Arbeitsrecht
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