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Beweislastverteilung bei Schadenersatz wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht zur Verwahrung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 134
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1443 Wörter, Seiten 592-593

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Im Falle der Beschädigung einer verwahrten Sache geht eine unaufgeklärt gebliebene Schadensursache zu Lasten des Verwahrers. Der Hinterleger muss nur nachweisen, dass die Sache in unbeschädigtem Zustand übergeben und während der Verwahrung beschädigt oder zerstört wurde oder verloren ging. Diese Beweislastverteilung gilt auch im Fall einer aus dem Werkvertrag (hier: Servicierung eines Motorrads) abgeleiteten Nebenpflicht des Unternehmers zur Verwahrung.

  • OLG Linz, 29.11.2011, 2 R 95/11w
  • § 1295 Abs 1 ABGB
  • JBL 2012, 592
  • § 961 ABGB
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 964 ABGB
  • § 1298 ABGB
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 1151 ABGB
  • LG Ried im Innkreis, 30.03.2011, 40 Cg 29/09p
  • OGH, 23.03.2012, 1 Ob 36/12v
  • Arbeitsrecht

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