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Rechtzeitigkeit einer Berufung per E-Mail ohne Betreff

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 134
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1113 Wörter, Seiten 608-609

30,00 €

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Eine Berufung ist iSd § 63 Abs 5 AVG dann eingebracht, wenn sie bei der Behörde tatsächlich eingelangt ist, was bei einer E-Mail-Sendung dann der Fall ist, wenn sie von einem Server, den die Behörde für die Empfangnahme von an sie gerichteten E-Mail-Sendungen gewählt hat, empfangen wurde und sich damit im „elektronischen Verfügungsbereich“ der Behörde befindet.

Wurde ein E-Mail vom Behördenserver empfangen und gelangte es somit in den „elektronischen Verfügungsbereich“ der Behörde, dann kann der Hinweis in der Antwort der Behörde, E-Mails ohne Betreff würden nicht entgegengenommen, an der Rechtzeitigkeit der Berufung nichts mehr ändern.

  • VwGH, 18.04.2012, 2010/10/0258
  • JBL 2012, 608
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 63 AVG
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht

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