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Heft 9, September 2012, Band 134
Rechtzeitigkeit einer Berufung per E-Mail ohne Betreff
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 134
- Rechtsprechung, 1113 Wörter
- Seiten 608-609
- https://doi.org/10.33196/jbl201209060801
30,00 €
inkl MwStEine Berufung ist iSd § 63 Abs 5 AVG dann eingebracht, wenn sie bei der Behörde tatsächlich eingelangt ist, was bei einer E-Mail-Sendung dann der Fall ist, wenn sie von einem Server, den die Behörde für die Empfangnahme von an sie gerichteten E-Mail-Sendungen gewählt hat, empfangen wurde und sich damit im „elektronischen Verfügungsbereich“ der Behörde befindet.
Wurde ein E-Mail vom Behördenserver empfangen und gelangte es somit in den „elektronischen Verfügungsbereich“ der Behörde, dann kann der Hinweis in der Antwort der Behörde, E-Mails ohne Betreff würden nicht entgegengenommen, an der Rechtzeitigkeit der Berufung nichts mehr ändern.
- VwGH, 18.04.2012, 2010/10/0258
- JBL 2012, 608
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 63 AVG
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
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