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Condictio causa data causa non secuta des trotz Zahlungsverbots leistenden Drittschuldners

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Leistet der Drittschuldner trotz des mit einstweiliger Verfügung angeordneten Zahlungsverbots an den Gegner der gefährdeten Partei, so ist die Zahlung im Verhältnis zu diesem wirksam.

Der Drittschuldner kann die Zahlung jedoch zurückfordern (§ 1435 ABGB analog), wenn er und der Gegner der gefährdeten Partei bei der Zahlung irrtümlich davon ausgegangen sind, nicht verbotswidrig zu handeln, weil das Verfügungs- und Zahlungsverbot nicht mehr bestehe.

  • JBL 2012, 596
  • OGH, 19.04.2012, 7 Ob 7/12y
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • LG Wels, 13.05.2011, 4 C 317/10z
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 385 EO
  • OLG Linz, 10.11.2011, 2 R 117/11f
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 382 Abs 1 Z 7 EO
  • § 1435 ABGB idF analog
  • Arbeitsrecht

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