


Bundesverfassungsgericht nimmt zu den Voraussetzungen eines Delisting Stellung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 27
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 2969 Wörter, Seiten 194-198
30,00 €
inkl MwSt




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Im Urteil vom 11.7.2012 äußerte sich das deutsche Bundesverfassungsgericht zur freiwilligen Beendigung der Börsenotierung (Delisting). Mit diesem Beitrag werden die wesentlichsten Aussagen des BVerfG dargestellt. Vor dem Hintergrund der Aussagen des BVerfG wird zum derzeitigen Stand der Diskussion in der Lehre in Österreich Stellung genommen. Höchstgerichtliche Entscheidungen zum Thema liegen abgesehen von einer Stellungnahme der Übernahmekommission bislang ebenso wenig vor wie Stellungnahmen des Gesetzgebers, weshalb der Ausgang des Meinungsbildungsprozesses jedenfalls noch offen ist.
-
- Klement, Felix Michael
-
- Art 2 StGG
- Börserückzug
- Art 18 B-VG
- Austritts- und Barabfindungsrecht der Aktionäre
- richterliche Rechtsfortbildung
- Delisting
- Going Private
- verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie
- Art 5 StGG
- § 103 Abs 2 AktG
- Art 7 B-VG
- Grenzen von Analogien
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Art 1 1. ZP MRK
- WBL 2013, 194
Im Urteil vom 11.7.2012 äußerte sich das deutsche Bundesverfassungsgericht zur freiwilligen Beendigung der Börsenotierung (Delisting). Mit diesem Beitrag werden die wesentlichsten Aussagen des BVerfG dargestellt. Vor dem Hintergrund der Aussagen des BVerfG wird zum derzeitigen Stand der Diskussion in der Lehre in Österreich Stellung genommen. Höchstgerichtliche Entscheidungen zum Thema liegen abgesehen von einer Stellungnahme der Übernahmekommission bislang ebenso wenig vor wie Stellungnahmen des Gesetzgebers, weshalb der Ausgang des Meinungsbildungsprozesses jedenfalls noch offen ist.
- Klement, Felix Michael
- Art 2 StGG
- Börserückzug
- Art 18 B-VG
- Austritts- und Barabfindungsrecht der Aktionäre
- richterliche Rechtsfortbildung
- Delisting
- Going Private
- verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie
- Art 5 StGG
- § 103 Abs 2 AktG
- Art 7 B-VG
- Grenzen von Analogien
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Art 1 1. ZP MRK
- WBL 2013, 194