


Zur Rechtzeitigkeit einer Ausschlusserklärung aus einer GesBR
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 27
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1292 Wörter, Seiten 233-235
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Eine Verwirkung des Ausschlussgrundes ist insbesondere anzunehmen, wenn nach den gesamten Verhältnissen der Schluss gezogen werden muss, dass die an sich bestehende Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses letztlich nicht oder nicht mehr als solche empfunden wird.
-
- § 1176 ABGB
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 1177 ABGB
- § 1175 ABGB
- BG Gleisdorf, 24.01.2012, 6 C 815/10s-37
- OGH, 15.11.2012, 1 Ob 198/12t
- § 1210 ABGB
- WBl-Slg 2013/82
- LG Graz, 28.06.2010, 6 R 95/12b-41
Eine Verwirkung des Ausschlussgrundes ist insbesondere anzunehmen, wenn nach den gesamten Verhältnissen der Schluss gezogen werden muss, dass die an sich bestehende Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses letztlich nicht oder nicht mehr als solche empfunden wird.
- § 1176 ABGB
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 1177 ABGB
- § 1175 ABGB
- BG Gleisdorf, 24.01.2012, 6 C 815/10s-37
- OGH, 15.11.2012, 1 Ob 198/12t
- § 1210 ABGB
- WBl-Slg 2013/82
- LG Graz, 28.06.2010, 6 R 95/12b-41