


Der Freispruch gemäß § 29 Abs 3 MedienG
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZIIRBand 2015
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 2136 Wörter, Seiten 262-265
20,00 €
inkl MwSt




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Die Einhaltung der journalistischen Sorgfalt (§ 29 MedienG) bildet für Medieninhaber und Medienmitarbeiter in Bezug auf das Delikt der Üblen Nachrede (§§ 111 f StGB) einen speziellen, sehr komplexen Strafausschlussgrund. In § 29 Abs 3 MedienG ist für den Fall der Verwirklichung dieses Strafausschlussgrundes eine besondere Form des Freispruchs geregelt, die vom üblichen System der StPO abweicht und spezifische, in Rechtsprechung und Lehre bis dato nicht näher behandelte Fragen aufwirft.
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- Rami, Michael
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- Beweis der journalistischen Sorgfalt.
- § 29 MedienG
- Wahrheitsbeweis
- Üble Nachrede
- § 112 StGB
- § 114 StGB
- § 111 StGB
- § 34 MedienG
- ZIIR 2015, 262
- Gutglaubensbeweis
- Medienrecht
- § 33 MedienG
- § 259 StPO
Die Einhaltung der journalistischen Sorgfalt (§ 29 MedienG) bildet für Medieninhaber und Medienmitarbeiter in Bezug auf das Delikt der Üblen Nachrede (§§ 111 f StGB) einen speziellen, sehr komplexen Strafausschlussgrund. In § 29 Abs 3 MedienG ist für den Fall der Verwirklichung dieses Strafausschlussgrundes eine besondere Form des Freispruchs geregelt, die vom üblichen System der StPO abweicht und spezifische, in Rechtsprechung und Lehre bis dato nicht näher behandelte Fragen aufwirft.
- Rami, Michael
- Beweis der journalistischen Sorgfalt.
- § 29 MedienG
- Wahrheitsbeweis
- Üble Nachrede
- § 112 StGB
- § 114 StGB
- § 111 StGB
- § 34 MedienG
- ZIIR 2015, 262
- Gutglaubensbeweis
- Medienrecht
- § 33 MedienG
- § 259 StPO