Zum Hauptinhalt springen
Thiele, Clemens

Ungarische Verbraucherschutzbehörde – Kundendienstauskunft

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Die Auskunft, die durch ein TK-Unternehmen im Rahmen des Kundendienstes für das Abonnement einer Privatperson über Kabelfernsehdienstleistungen erteilt wird, erfüllt den Begriff der Geschäftspraxis iS von Art 3 Abs 1 iVm Art 2 lit d RL-UGP (2005/29/EG).

Die Erteilung einer falschen Auskunft durch einen Gewerbetreibenden (hier: eine Kabel-TV Anbieterin) an ihre kündigungswillige Kunden, die Verbraucher sind, ist als „irreführende Geschäftspraxis“ iS von Art 6 Abs 1 RL-UGP einzustufen, auch wenn diese Auskunftserteilung nur einen einzigen Verbraucher betroffen hat.

Im Fall einer Geschäftspraxis, die alle in Art 6 Abs 1 RL-UGP genannten Voraussetzungen für eine Einstufung als den Verbraucher irreführende Praxis erfüllt, braucht nicht geprüft zu werden, ob eine solche Praxis auch den Erfordernissen der beruflichen Sorgfalt iS von Art 5 Abs 2 lit a RL-UGP widerspricht, um sie als unlauter und mithin nach Art 5 Abs 1 RL-UGP verboten ansehen zu können.

Leitsätze verfasst von Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M.

  • Thiele, Clemens
  • ZIIR 2015, 296
  • Verstoß gegen berufliche Sorgfalt.
  • Art 5 Abs 1 RL 2005/29/EG
  • Art 267 AEUV
  • Art 3 Abs 1 RL 2005/29/EG
  • Art 3 Abs 2 lit d RL 2005/29/EG
  • Art 2 lit a RL 2005/29/EG
  • irreführende Geschäftspraxis
  • EuGH, 16.04.2015, C-388/13, UPC Ungarn
  • Medienrecht
  • Erteilung einer falschen Auskunft gem Verbraucher
  • Art 6 Abs 1 RL 2005/29/EG

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!