Ungarische Verbraucherschutzbehörde – Kundendienstauskunft
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIRBand 2015
- Judikatur, 6298 Wörter
- Seiten 296 -306
- https://doi.org/10.33196/ziir201503029601
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Die Auskunft, die durch ein TK-Unternehmen im Rahmen des Kundendienstes für das Abonnement einer Privatperson über Kabelfernsehdienstleistungen erteilt wird, erfüllt den Begriff der Geschäftspraxis iS von Art 3 Abs 1 iVm Art 2 lit d RL-UGP (2005/29/EG).
Die Erteilung einer falschen Auskunft durch einen Gewerbetreibenden (hier: eine Kabel-TV Anbieterin) an ihre kündigungswillige Kunden, die Verbraucher sind, ist als „irreführende Geschäftspraxis“ iS von Art 6 Abs 1 RL-UGP einzustufen, auch wenn diese Auskunftserteilung nur einen einzigen Verbraucher betroffen hat.
Im Fall einer Geschäftspraxis, die alle in Art 6 Abs 1 RL-UGP genannten Voraussetzungen für eine Einstufung als den Verbraucher irreführende Praxis erfüllt, braucht nicht geprüft zu werden, ob eine solche Praxis auch den Erfordernissen der beruflichen Sorgfalt iS von Art 5 Abs 2 lit a RL-UGP widerspricht, um sie als unlauter und mithin nach Art 5 Abs 1 RL-UGP verboten ansehen zu können.
Leitsätze verfasst von Hon.-Prof. Dr.
- Thiele, Clemens
- ZIIR 2015, 296
- Verstoß gegen berufliche Sorgfalt.
- Art 5 Abs 1 RL 2005/29/EG
- Art 267 AEUV
- Art 3 Abs 1 RL 2005/29/EG
- Art 3 Abs 2 lit d RL 2005/29/EG
- Art 2 lit a RL 2005/29/EG
- irreführende Geschäftspraxis
- EuGH, 16.04.2015, C-388/13, UPC Ungarn
- Medienrecht
- Erteilung einer falschen Auskunft gem Verbraucher
- Art 6 Abs 1 RL 2005/29/EG
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