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Thiele, Clemens

Lauterkeits- und Immaterialgüterrecht

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Die einem Unternehmen verliehenen Auszeichnungen für eines seiner Produkte dürfen auch bei der Anpreisung eines anderen, gleichfalls von ihm erzeugten und gleichartigen Produkts verwendet werden

Ein Hinweis auf die Auszeichnung bei anderen Produkten ist nur dann nicht als irreführend zu qualifizieren, wenn die Auszeichnung für eine bestimmte Eigenschaft oder Funktion des Produkts erlangt wurde, die auch bei anderen Modellen vorliegt.

Nicht jeder Gebrauch eines Landessymbols (hier: des burgenländischen Landeswappens) ist bewilligungspflichtig; die Abgrenzung bleibt aber eine Frage des Einzelfalls.

Die Benutzung des burgenländischen Landeswappens auf Produktverpackungen stellt kein bewilligungspflichtiges Führung nach § 6 Bgld LandessymboleG dar, sondern eine bloße Verwendung iS des § 9 Bgld LandessymboleG, die als bloß illustrativer Hinweis auf die Auszeichnung eines Unternehmens des Landes Burgenland nicht den Tatbestand einer unlauteren Geschäftspraktik erfüllt.

Leitsätze verfasst von Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M.

  • Thiele, Clemens
  • Z 4 Anh UWG
  • Verwendung von Qualitätskennzeichen
  • § 6 Blgd LandessymboleG
  • § 9 Blgd LandessymboleG
  • Landessymbol.
  • Design-Award
  • Irreführung
  • § 2 UWG
  • Produktwerbung auf Website
  • Werbung mit Auszeichnungen
  • Medienrecht
  • Werbung mit Landeswappen
  • § 1 UWG
  • ZIIR 2015, 314
  • OGH, 24.03.2015, 4 Ob 29/15s, Ausgezeichnete Blutzuckermessgeräte/CALLA

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