Die Novellen des StGB im Bereich Cyberkriminalität, Geheimnisschutz und Korruption sowie eine Reform der Reform im JGG
- Originalsprache: Deutsch
- JSTBand 10
- Aktuelle Gesetzesvorhaben, 4998 Wörter
- Seiten 436 -443
- https://doi.org/10.33196/jst202305043601
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Mit 1.9.2023 treten zwei Reformen des StGB in Kraft. Im Gesetzgebungsprozess war es offenbar nicht möglich, die auf zwei Ministerialentwürfe aufgeteilten Änderungen des StGB zu einem einzigen Gesetz zu vereinen. Somit wird das StGB durch BGBl I 2023/99 und BGBl I 2023/100 gleichzeitig geändert. Auch die Beschlüsse des Nationalrats und die Genehmigung des Bundesrates erfolgt am jeweils selben Tag. Die Änderungen gegenüber den Ministerialentwürfen waren minimal, dennoch soll die neue Rechtslage nun kurz dargestellt werden. Das geplante Inkrafttreten hat sich im Vergleich zu den ME nur um drei Monate verzögert. Die Änderung des JGG geht hingegen auf einen Initiativantrag zurück.
- Tipold, Alexander
- § 118a StGB
- Bestechlichkeit künftiger Amtsträger
- § 74 StGB
- § 122 StGB
- Fallkonferenz
- § 17c JGG
- passives Wahlrecht
- § 119a StGB
- Kandidat für ein Amt
- § 119 StGB
- § 121 StGB
- Mandatskauf
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- Geheimnisschutz
- § 304 StGB
- § 17b JGG
- § 261 StGB
- § 123 StGB
- § 305 StGB
- § 307 StGB
- Cyberkriminalität
- JST 2023, 436
- § 4 VbVG
- § 12 UWG
- § 11 UWG
- § 265a StGB
- Bestechung künftiger Amtsträger
- § 126c StGB
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