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Doppelverwertungsverbot

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Die erschwerende Wertung des Umstandes, dass die Tathandlungen zum Nachteil einer nahen Angehörigen begangen wurden, verstößt gegen das Doppelverwertungsverbot, weil die angesprochene Täter-Opfer-Relation zu den Tatbestandselementen des § 212 Abs 1 Z 1 StGB zählt und solcherart bereits dessen Strafdrohung bestimmt.

  • JST-Slg 2023/56
  • § 32 Abs 2 StGB
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 212 Abs 1 Z 1 StGB
  • OGH, 29.06.2023, 15 Os 48/23g

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