


Suchtgift, Einfuhr, Ausfuhr, Verschaffen, alternatives Mischdelikt
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 10
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 778 Wörter, Seiten 463-464
20,00 €
inkl MwSt




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Einfuhr und Ausfuhr von Suchtgift sind (gleichwertige) Begehungsformen des insoweit als alternatives Mischdelikt angelegten § 28a Abs 1 2. und 3. Fall SMG.
Der Unrechtsgehalt des Verschaffens von Suchtgift (§ 28a Abs 1 6. Fall SMG) wird von der Aus- und Einfuhr von Suchtgift (§ 28a Abs 1 2. und 3. Fall SMG) nicht abgedeckt.
Nichtigkeitsrelevant nach § 281 Abs 1 Z 11 StPO ist nur die fehlerhafte Beurteilung von Strafzumessungstatsachen. Das Fehlen rechtlicher Erwägungen zur Strafbemessung zieht keine Nichtigkeit nach sich.
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- JST-Slg 2023/63
- § 281 Abs 1 Z 11 StPO
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 28a Abs 1 2. Fall SMG
- § 28a Abs 1 6. Fall SMG
- OGH, 05.12.2022, 15 Os 78/22t
- § 28a Abs 1 3. Fall SMG
Einfuhr und Ausfuhr von Suchtgift sind (gleichwertige) Begehungsformen des insoweit als alternatives Mischdelikt angelegten § 28a Abs 1 2. und 3. Fall SMG.
Der Unrechtsgehalt des Verschaffens von Suchtgift (§ 28a Abs 1 6. Fall SMG) wird von der Aus- und Einfuhr von Suchtgift (§ 28a Abs 1 2. und 3. Fall SMG) nicht abgedeckt.
Nichtigkeitsrelevant nach § 281 Abs 1 Z 11 StPO ist nur die fehlerhafte Beurteilung von Strafzumessungstatsachen. Das Fehlen rechtlicher Erwägungen zur Strafbemessung zieht keine Nichtigkeit nach sich.
- JST-Slg 2023/63
- § 281 Abs 1 Z 11 StPO
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 28a Abs 1 2. Fall SMG
- § 28a Abs 1 6. Fall SMG
- OGH, 05.12.2022, 15 Os 78/22t
- § 28a Abs 1 3. Fall SMG