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Fehlerhafte Subsumtion kein Erschwerungsgrund

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 10
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
837 Wörter, Seiten 452-453

20,00 €

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Mit einer rechtsirrigen Subsumtion des festgestellten Sachverhalts auch nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB zusätzlich zu §§ 205, 206 und 207 StGB ist kein Nachteil für den Angeklagten iS des § 290 Abs 1 2. Satz 1. Fall StPO verbunden, weil der Subsumtionsfehler den Strafrahmen unberührt lässt und sich auch bei der Strafzumessung nicht nachteilig ausgewirkt hat. Der Erschwerungsgrund des Zusammentreffens mehrerer strafbarer Handlungen (§ 33 Abs 1 Z 1 StGB) bleibt nämlich von der fehlerhaften Subsumtion unberührt.

  • JST-Slg 2023/57
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 207 StGB
  • OGH, 28.06.2023, 13 Os 32/23i
  • § 290 Abs 1 StPO
  • § 206 StGB
  • § 33 Abs 1 Z 1 StGB
  • § 212 Abs 1 Z 1 StGB
  • § 205 StGB

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