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Direktklage des sich nach § 334 ASVG regressierenden Sozialversicherungsträgers gegen den Haftpflichtversicherer
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 141
- Rechtsprechung, 2992 Wörter
- Seiten 249-252
- https://doi.org/10.33196/jbl201904024901
30,00 €
inkl MwStDer Sozialversicherungsträger, der den Schädiger nach § 334 ASVG in Anspruch nimmt und damit einen eigenständigen Rückgriffsanspruch geltend macht, ist in Bezug auf die Haftpflichtversicherung geschädigter Dritter iS der §§ 156, 157 VersVG.
Das Feststellungsinteresse des Sozialversicherungsträgers ist (unter anderem) dann zu bejahen, wenn der Versicherer seine Eintrittspflicht verneint und der Versicherungsnehmer nichts weiter unternimmt.
Ein Lagerleiter, der für die gesamte Lagerverwaltung zuständig und gegenüber anderen im Lager eingesetzten Arbeitern weisungs- und anordnungsbefugt ist, ist eine Person, deren Schadenersatzverpflichtungen nach Art 1.3.2 AHVQ 2004 mitversichert sind.
- Öffentliches Recht
- § 157 VersVG
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- JBL 2019, 249
- § 156 VersVG
- LG Innsbruck, 03.03.2017, 67 Cg 53/16b
- Zivilverfahrensrecht
- OLG Innsbruck, 05.07.2017, 4 R 60/17f
- Arbeitsrecht
- OGH, 31.10.2018, 7 Ob 8/18d
- § 228 ZPO
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