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Kosten des über einen Parteiantrag geführten Normenkontrollverfahrens als ersatzfähige Kosten nach der StPO

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Beim Verfahren vor dem VfGH über einen Parteiantrag auf Normenkontrolle handelt es sich um eine Art Zwischenverfahren im Anlassverfahren vor dem ordentlichen Gericht. Kosten des über einen Parteiantrag geführten Normenkontrollverfahrens sind Sonderkosten, die im gerichtlichen Anlassverfahren nach Maßgabe des dort anzuwendenden Prozessrechts bei der Kostenbestimmung zu berücksichtigen sind. Zu prüfen ist, ob ein im Verfahren vor dem VfGH eingebrachter Schriftsatz iS des § 395 Abs 2 StPO iVm § 14 Abs 3 MedienG zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig oder sonst nach der Beschaffenheit des Falles gerechtfertigt ist.

  • § 14 Abs 3 MedienG
  • Öffentliches Recht
  • Art 140 Abs 1 Z 1 lit d B-VG
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • OGH, 21.11.2018, 15 Os 140/18d
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 395 Abs 2 StPO
  • Zivilverfahrensrecht
  • OLG Wien, 19.04.2018, 8 Bs 275/16x
  • LGSt Wien, 23.06.2016, 93 Hv 49/16f
  • Arbeitsrecht
  • JBL 2019, 260

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