Ein Durchbruch für mehr Nachhaltigkeit in Schiedsverfahren –OGH stärkt die Möglichkeit, Schiedsverhandlungen per Videokonferenz durchzuführen
- Originalsprache: Deutsch
- NRBand 1
- Judikatur, 1851 Wörter
- Seiten 88 -91
- https://doi.org/10.33196/nr202101008801
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Der Einsatz von Videokonferenztechnologien ist in gerichtlichen Verfahren für Verhandlungen und Beweisaufnahmen weit verbreitet und weltweit anerkannt und stellt keinen Verstoß gegen Art 6 EMRK dar, auch wenn eine der Parteien mit der Durchführung der Verhandlung im Wege einer Videokonferenz nicht einverstanden ist.
Der OGH entschied kürzlich, dass die Durchführung einer Schiedsverhandlung im Wege einer Videokonferenz nicht gegen die Grundsätze eines fairen Verfahrens verstößt. Eine Video-Verhandlung begründet nicht einmal dann einen Grund zur Ablehnung des Schiedsgerichts, wenn eine Partei der Video-Schiedsverhandlung widersprochen hat. Diese Entscheidung ist unter anderem aus Nachhaltigkeitsaspekten zu begrüßen.
- Förstel-Cherng, Anna
- Tretthahn-Wolski, Elisabeth
- Verfahrensrecht
- Zivilprozessrecht
- Pandemie
- Schiedsrecht
- § 588 ZPO
- Schiedsverhandlung
- Art 6 EMRK
- NR 2021, 88
- Recht auf ein faires Verfahren
- Ablehnung Schiedsrichter
- COVID-19
- Nachhaltigkeitsrecht
- VIAC
- Videokonferenztechnologien
- § 589 ZPO
- OGH, 23.07.2020, 18 ONc 3/20s
- Videokonferenz
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