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Einmaligkeitswirkung der materiellen Rechtskraft

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 135
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
92 Wörter, Seiten 532-532

30,00 €

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Weist das Begehren im Anlassverfahren gegenüber jenem im rechtskräftig entschiedenen Vorverfahren nur eine Einschränkung, sonst aber denselben Inhalt auf, und sind dementsprechend die entscheidungserheblichen Tatsachen ident, so greift die Einmaligkeitswirkung der materiellen Rechtskraft ein. Eine bloße Präzisierung der Tatsachenbehauptungen innerhalb des rechtserzeugenden Sachverhalts führt zu keiner Erweiterung bzw Ergänzung dieses Sachverhalts und zu keiner Änderung des Streitgegenstands.

In diesem Sinn stellt ein sich nur auf einen Teil eines Wegs (zwischen zwei Grenzpunkten) beziehendes Begehren im Vergleich zum korrespondierenden Begehren, das den gesamten Weg betrifft, ein quantitatives Minus dar

  • LG Linz, 28.06.2012, 15 R 170/12v
  • Öffentliches Recht
  • JBL 2013, 532
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • OGH, 27.11.2012, 8 Ob 126/12f
  • Zivilverfahrensrecht
  • BG Urfahr-Umgebung, 08.02.2012, 3 C 6/11p
  • § 411 ZPO
  • Arbeitsrecht

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