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Rehabilitation vor Pension: amtswegige Prüfung des Anspruchs auf berufliche Rehabilitation
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 135
- Rechtsprechung, 1889 Wörter
- Seiten 534-536
- https://doi.org/10.33196/jbl201308053401
30,00 €
inkl MwStInfolge der inhaltlichen Verknüpfung des Anspruchs auf Invaliditätspension mit dem Anspruch auf berufliche Rehabilitation lässt sich der Teil des Bescheids, der einen Anspruch auf die Pensionsleistung verneint, nicht von jenem trennen, der die Gewährung von Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation ablehnt. Es tritt daher der gesamte Bescheid außer Kraft, auch wenn die Klage nur den Ausspruch über die Invaliditätspension bekämpft.
Stellt sich im sozialgerichtlichen Verfahren heraus, dass der Kläger invalid (§ 255 ASVG) ist, so muss das Sozialgericht von Amts wegen das Vorliegen der negativen Anspruchsvoraussetzung nach § 254 Abs 1 Z 1 ASVG prüfen, wenn die übrigen Anspruchsvoraussetzungen für die begehrte Invaliditätspension (§ 254 Abs 1 Z 2–4 ASVG) erfüllt sind. Der Pensionsversicherungsträger muss nicht behaupten, dass der Kläger Anspruch auf berufliche Rehabilitation hat und die Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation zweckmäßig und zumutbar sind. An der zu § 254 Abs 1 Z 1 ASVG idF vor BGBl I 111/2010 (75. ASVG-Novelle) ergangenen Rsp, wonach der Pensionsversicherungsträger, der im Anstaltsverfahren dem Versicherten eine Maßnahme der beruflichen Rehabilitation nicht angeboten hat, im Gerichtsverfahren den Einwand, der Versicherte wäre rehabilitierbar, nicht mehr erheben kann, wird nicht mehr festgehalten.
Können sich die Parteien auf vom Versicherungsträger zu gewährende, den Anforderungen des § 253e Abs 2 ASVG genügende, zweckmäßige und zumutbare Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation nicht einigen, so ist dem Versicherungsträger vom Gericht eine angemessene Frist zur Prüfung der Möglichkeiten der beruflichen Rehabilitation durch ihn einzuräumen. Die Durchführung dieses Berufsfindungsverfahrens ist Sache des beklagten Versicherungsträgers, nicht eines berufskundlichen Sachverständigen.
- § 254 ASVG
- JBL 2013, 534
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- OGH, 26.02.2013, 10 ObS 107/12a
- OLG Linz, 02.05.2012, 11 Rs 52/12i
- LG Wels, 01.03.2012, 10 Cgs 144/11w
- Zivilverfahrensrecht
- § 253e ASVG
- § 71 Abs 1 ASGG
- Arbeitsrecht
- § 255 ASVG
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