


Einziehung von Bargeld gem GSpG
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 35
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1139 Wörter, Seiten 59-60
30,00 €
inkl MwSt




-
Bereits aus dem Wortlaut des § 54 Abs 3 GSpG („vernichten“) ergibt sich klar, dass der Gesetzgeber unter der Einziehung von Gegenständen nicht Geld verstanden hat, setzt doch § 54 Abs 1 GSpG als objektives Tatbestandsmerkmal einer allfälligen Vernichtung voraus, dass Gegenstände, die der Einziehung unterliegen können, die objektive Eignung aufweisen, „gegen eine oder mehrere Bestimmungen des § 52 Abs 1“ zu verstoßen. Eine solche Eignung kommt Bargeld nicht zu.
-
- WBl-Slg 2021/16
- VwGH, 14.09.2020, Ra 2019/17/0054
- § 54 GSpG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
Bereits aus dem Wortlaut des § 54 Abs 3 GSpG („vernichten“) ergibt sich klar, dass der Gesetzgeber unter der Einziehung von Gegenständen nicht Geld verstanden hat, setzt doch § 54 Abs 1 GSpG als objektives Tatbestandsmerkmal einer allfälligen Vernichtung voraus, dass Gegenstände, die der Einziehung unterliegen können, die objektive Eignung aufweisen, „gegen eine oder mehrere Bestimmungen des § 52 Abs 1“ zu verstoßen. Eine solche Eignung kommt Bargeld nicht zu.
- WBl-Slg 2021/16
- VwGH, 14.09.2020, Ra 2019/17/0054
- § 54 GSpG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht