


Entscheidungen im Anwendungsbereich des StVG
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 7
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 364 Wörter, Seiten 266-266
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Entscheidungen sind immer dem/der Anstaltsleiter/in zuzurechnen. Eine Regelung, wonach eine bereits getroffene Entscheidung ohne nachvollziehbaren Anlass nachträglich in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht verändert werden kann, findet sich weder im StVG noch im AVG.
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- LGSt Wien, 16.01.2020, 191 Bl 76/19t
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- JST-Slg 2020/37
- § 22 Abs 3 StVG
Entscheidungen sind immer dem/der Anstaltsleiter/in zuzurechnen. Eine Regelung, wonach eine bereits getroffene Entscheidung ohne nachvollziehbaren Anlass nachträglich in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht verändert werden kann, findet sich weder im StVG noch im AVG.
- LGSt Wien, 16.01.2020, 191 Bl 76/19t
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- JST-Slg 2020/37
- § 22 Abs 3 StVG