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Suchtgifthandel; kriminelle Vereinigung

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Die kriminelle Vereinigung gem § 28a Abs 2 Z 2 SMG muss bloß auf eine gewisse Dauer ausgerichtet sein, muss aber selbst keine bestimmte Zeitdauer aufweisen.

  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • JST-Slg 2020/32
  • § 28a Abs 2 Z 2 SMG
  • OGH, 15.10.2019, 12 Os 108/19b

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