


Kein Rechtsirrtum iZm nicht versteuerten ausländischen Kapitaleinkünften bei ständiger steuerlicher Vertretung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 7
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 642 Wörter, Seiten 267-268
20,00 €
inkl MwSt




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Im Beschwerdefall bestätigte das BFG zum einen, dass eine Offenlegung durch Selbstanzeige iSd § 29 FinStrG einen Wiederaufnahmegrund iSd § 303 BAO darstellen kann. Zum anderen sei ein Rechtsirrtum iSd § 9 StGB über die österreichische Steuerpflicht nicht glaubhaft, wenn der Steuerpflichtige über einen Zeitraum von 25 Jahren ausländische Kapitaleinkünfte bezieht und dabei steuerlich vertreten wird.
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- § 9 StGB
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 303 BAO
- § 29 FinStrG
- § 33 FinStrG
- BFG, 23.12.2019, RV/7101396/2015, (Revision nicht zulässig)
- JST-Slg 2020/38
Im Beschwerdefall bestätigte das BFG zum einen, dass eine Offenlegung durch Selbstanzeige iSd § 29 FinStrG einen Wiederaufnahmegrund iSd § 303 BAO darstellen kann. Zum anderen sei ein Rechtsirrtum iSd § 9 StGB über die österreichische Steuerpflicht nicht glaubhaft, wenn der Steuerpflichtige über einen Zeitraum von 25 Jahren ausländische Kapitaleinkünfte bezieht und dabei steuerlich vertreten wird.
- § 9 StGB
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 303 BAO
- § 29 FinStrG
- § 33 FinStrG
- BFG, 23.12.2019, RV/7101396/2015, (Revision nicht zulässig)
- JST-Slg 2020/38