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Rechtsprechungsübersicht EGMR – Kurzinfo

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Die strafrechtliche Verfolgung zweier politischer Aktivisten (Bf) wegen Drogenbesitzes als Vergeltung für ein politisches Graffiti an einer Statue stellt eine Verletzung von Art 10 EMRK dar; kein ausreichender Verdacht für die Begehung einer strafbaren Handlung durch die Bf festgestellt; die willkürliche Inhaftierung der Bf und die fehlende gerichtliche Kontrolle verstoßen gegen Art 5 iVm Art 18 EMRK sowie Art 5 Abs 4 EMRK; Misshandlung der Bf in Polizeigewahrsam stellt eine Verletzung von Art 3 EMRK dar.

Mangelhafte Untersuchungen der von der Bf aufgeworfenen Vorwürfe der häuslichen Gewalt und des Cybermobbing durch ihren früheren Ehemann durch die nationalen Behörden stellen eine Verletzung von Art 3 EMRK und Art 8 EMRK dar; keine Zurverfügungstellung eines ausreichenden Schutzsystems für Opfer von Cybermobbing; Anerkennung von Cybermobbing als eine Form von Gewalt gegen Frauen.

Das Fehlen einer wirksamen gerichtlichen Anordnung, die Bf während strafrechtlichen Ermittlungen geheim zu überwachen, stellt eine Verletzung von Art 8 EMRK dar; die gerichtliche Anordnung war vage und enthielt keine Angaben über konkrete verdeckte Maßnahmen; die Verwendung des heimlich aufgenommenen Videomaterials steht nicht im Widerspruch zu den Garantien des Art 6 EMRK; das Verfahren in seiner Gesamtheit war fair.

  • JST 2020, 279
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • EGMR, 13.02.2020, Nr 63571/16 ua, Ibrahimov und Mammadov ./. Aserbaidschan
  • EGMR, 05.12.2019, Nr 43478/11, Hambardzumyan ./. Armenien
  • EGMR, 11.02.2020, Nr 56867/15, Buturugă ./. Rumänien

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