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Impfverweigerung – kein Kündigungsschutz

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Verweigert ein Arbeitnehmer eine vom Arbeitgeber verlangte Impfung gegen Covid-19, kann eine deswegen ausgesprochene Kündigung des Arbeitgebers nicht wegen eines verpönten Motives angefochten werden. Die Kündigung ist auch nicht sittenwidrig. Es liegt auch keine verbotene Diskriminierung wegen der Weltanschauung des Arbeitnehmers vor.

  • § 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG
  • OGH, 23.03.2023, 9 ObA 17/23z
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2023/124
  • OLG Graz, 26.01.2023, 7 Ra 44/22b-25
  • § 879 Abs 1 ABGB
  • § 17 Abs 1 Z 7 GlBG

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