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Überbrückungsdarlehen im Rahmen eines Joint Ventures; Qualifikation als Bankgeschäft; Verzugszinsen neben Vertragszinsen

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Die Kredit- oder Darlehensgewährung nur innerhalb einer Unternehmensgruppe ist im Grundsatz nicht als ein Bankgeschäft anzusehen.

Den Parteien steht es unabhängig von der Höhe der vertraglichen Kredit- bzw Darlehenszinsen frei, die Höhe des Verzugszinssatzes zu vereinbaren, weil § 1333 Abs 1 ABGB dispositiv ist.

  • § 100 BWG
  • WBl-Slg 2023/127
  • § 4 BWG
  • OGH, 24.03.2023, 6 Ob 141/22m
  • § 1 BWG
  • OLG Wien, 26.04.2022, 5 R 48/22y 33
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 1333 ABGB

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