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Heft 10, Oktober 2015, Band 28
Kategorie-Einstufung bei mangelhafter Entlüftungsmöglichkeit eines WCs
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 28
- Rechtsprechung, 1006 Wörter
- Seiten 299-300
- https://doi.org/10.33196/wobl201510029902
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inkl MwStEine Wohnung ist nach § 15a Abs 1 Z 4 MRG in die Kategorie D einzustufen, wenn sie entweder über keine Wasserentnahmestelle oder über kein Klosett im Inneren verfügt oder wenn bei ihr eine dieser beiden Einrichtungen nicht brauchbar ist. Eine höhere Kategorie als D ist daher dann gegeben, wenn eine Wohnung über die genannten Einrichtungen verfügt und auch sonst – bezogen auf den Zeitpunkt der Vermietung – brauchbar ist, was voraussetzt, dass sie keine gröberen, die Benutzung behindernden Mängel aufweist. Eine bloß mangelhafte Entlüftung eines WC steht der Brauchbarkeit nicht entgegen.
- BG Floridsdorf, 28 C 755/07v
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 27.11.2014, 1 Ob 175/14p, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- LGZ Wien, 38 R 324/13y
- WOBL-Slg 2015/114
- § 15a Abs 1 MRG
- § 27 MRG
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