Zur Neufestsetzung des Aufteilungsschlüssels durch gerichtliche Entscheidung
- Originalsprache: Deutsch
- WOBLBand 28
- Rechtsprechung, 454 Wörter
- Seiten 315 -315
- https://doi.org/10.33196/wobl201510031501
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§ 32 Abs 5 WEG 2002 ermöglicht einem Wohnungseigentümer, bei erheblich unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten eine rechtsgestaltende Neufestsetzung des Aufteilungsschlüssels durch gerichtliche Entscheidung zu erlangen. Eine derartige Entscheidung ist vom Gericht nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls zu treffen; auf subjektive Bedürfnisse eines Wohnungseigentümers kommt es dabei nicht an, weil die in § 32 Abs 1 WEG 2002 vorgesehene gesetzliche Aufteilung der Liegenschaftsaufwendungen nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile dann zu unbilligen Ergebnissen führt, wenn ein oder mehrere Wohnungseigentümer an den die Aufwendungen betreffenden Anlagen nicht oder nur in erheblich untergeordnetem Ausmaß teilhaben.
- LG Salzburg, 19.05.2015, 22 R 340/14z
- OGH, 19.05.2015, 5 Ob 54/15z, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- § 32 Abs 5 WEG
- BG Salzburg, 19.05.2015, 12 Msch 11/12p
- Miet- und Wohnrecht
- WOBL-Slg 2015/127
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