Zum Hauptinhalt springen

Zum Verhältnis zwischen einer Servitut und dem Nachbarrecht

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Ein Servitutsberechtigter ist wesentlich stärker abgesichert als ein Nachbar, der sich nicht auf eine Servitut stützen kann, sondern lediglich öffentlich-rechtliche Einwendungen im Zuge des Bauverfahrens vorbringen kann.

Die vom Gesetzgeber vorgenommene generelle Interessenabwägung im § 364 Abs 3 lässt sich nicht auf eine Situation übertragen, in der eine Servitut einem Berechtigten gerade eine deutlich bessere Rechtsposition vermittelt als das allgemeine Nachbarrecht.

  • § 484 ABGB
  • § 476 Z 10 ABGB
  • BG Linz, 13 C 826/09k
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 364 Abs 3 ABGB
  • WOBL-Slg 2015/130
  • LG Linz, 14 R 214/13h
  • OGH, 19.11.2014, 6 Ob 129/14k

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!