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KollV für Angestellte bei Zeitschriftenverlagen – anrechenbare Berufsjahre

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Unter „praktischen Angestelltentätigkeiten“, die für die Einstufung in die Gehaltstafeln des KollV für Angestellte bei Zeitschriftenverlagen angerechnet werden müssen, sind alle Angestelltentätigkeiten iSd AngG zu verstehen, auch wenn diese nicht im Verlagswesen geleistet würden.

  • LG Salzburg, 15.05.2013, 20 Cga 227/12b-12
  • § 1152 ABGB
  • OGH, 26.02.2014, 9 ObA 147/13b
  • Pkt 6 Gehaltsordnung des KollV für Angestellte bei Zeitschriftenverlagen:
  • OLG Linz, 28.08.2013, 11 Ra 55/13g-16
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2014/116

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