


KollV für Angestellte bei Zeitschriftenverlagen – anrechenbare Berufsjahre
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 28
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 502 Wörter, Seiten 343-344
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Unter „praktischen Angestelltentätigkeiten“, die für die Einstufung in die Gehaltstafeln des KollV für Angestellte bei Zeitschriftenverlagen angerechnet werden müssen, sind alle Angestelltentätigkeiten iSd AngG zu verstehen, auch wenn diese nicht im Verlagswesen geleistet würden.
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- LG Salzburg, 15.05.2013, 20 Cga 227/12b-12
- § 1152 ABGB
- OGH, 26.02.2014, 9 ObA 147/13b
- Pkt 6 Gehaltsordnung des KollV für Angestellte bei Zeitschriftenverlagen:
- OLG Linz, 28.08.2013, 11 Ra 55/13g-16
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2014/116
Unter „praktischen Angestelltentätigkeiten“, die für die Einstufung in die Gehaltstafeln des KollV für Angestellte bei Zeitschriftenverlagen angerechnet werden müssen, sind alle Angestelltentätigkeiten iSd AngG zu verstehen, auch wenn diese nicht im Verlagswesen geleistet würden.
- LG Salzburg, 15.05.2013, 20 Cga 227/12b-12
- § 1152 ABGB
- OGH, 26.02.2014, 9 ObA 147/13b
- Pkt 6 Gehaltsordnung des KollV für Angestellte bei Zeitschriftenverlagen:
- OLG Linz, 28.08.2013, 11 Ra 55/13g-16
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2014/116