Zum Hauptinhalt springen

Zur Zulässigkeit einer Konkurrenzklausel bei Unternehmensveräußerung

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Eine Konkurrenzklausel ist sittenwidrig iS des § 879 Abs 1 ABGB, wenn durch die Klausel Beschränkungen im übergroßen Umfang ohne zeitliche oder örtliche Begrenzungen auferlegt werden oder ein auffallendes Missverhältnis zwischen den durch das Verbot zu schützenden Interessen des einen Vertragsteils und der dem anderen Teil auferlegten Beschränkung besteht.

Wettbewerbsverbote, die dem Veräußerer im Zusammenhang mit der Übertragung eines Unternehmens auferlegt werden, sind bis zu drei Jahre gerechtfertigt, wenn zusammen mit dem Unternehmen der Geschäftswert und das know-how übertragen werden, ohne letzteres nur zwei Jahre.

Die Verletzung wettbewerbsregelnder Vertragspflichten fällt nach der UWG-Novelle 2007 weiterhin unter die lauterkeitsrechtliche Generalklausel. An die Stelle der nach altem Recht erforderlichen Absicht, einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen, hat nun die objektive Eignung des Verhaltens zu treten, den Wettbewerb zum Nachteil von rechtstreuen Vertragspartnern nicht bloß unerheblich zu beeinflussen. Um die Unlauterkeit zu begründen, muss die Wettbewerbshandlung unabhängig von der Vertragsverletzung unlauter sein. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach den Umständen des zu beurteilenden Einzelfalls.

  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 1 UWG
  • OGH, 23.04.2014, 4 Ob 46/14i, „Konkurrenzklausel II“
  • WBl-Slg 2014/123
  • § 879 Abs 1 ABGB
  • OLG Wien als RekursG, 03.02.2014, GZ 4 R 7/14z-26

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!