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Zur strafrechtlichen Verantwortung eines zurückgetretenen Geschäftsführers
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 28
- Rechtsprechung, 75 Wörter
- Seiten 352-352
- https://doi.org/10.33196/wbl201406035201
30,00 €
inkl MwStDie Geschäftsführerfunktion kann durch Erklärung gegenüber dem Alleingesellschafter beendet werden.
Der zurückgetretene Geschäftsführer kann, muss aber nicht das Erlöschen der Vertretungsbefugnis zur Eintragung im Firmenbuch anmelden.
Die Eintragung im Firmenbuch dient dem Schutz des guten Glaubens Dritter im geschäftlichen Verkehr. Für die Frage einer allfälligen strafrechtlichen Haftung als Geschäftsführer kommt es dagegen auf den Stand des Firmenbuchs nicht an; im öffentlichen Recht greift § 17 Abs 3 GmbHG nicht.
- LG Wien, 13.09.2013, 14 Hv 10/12h-58
- WBl-Slg 2014/120
- § 17 GmbHG
- OGH, 06.03.2014, 12 Os 156/13b
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 16a GmbHG
- § 161 StGB
- § 159 StGB
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