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Konzerninterner Wechsel des Arbeitgebers

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Dienstzeiten, die bei verschiedenen Unternehmen eines Konzerns verbracht wurden, sind nicht bei demselben Arbeitgeber zurückgelegt und daher grundsätzlich nicht zusammenzurechnen.

Ein Umgehungsgeschäft bei Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages mit einem Konzernunternehmen liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn der Wechsel des Arbeitgebers nicht auf Initiative des Arbeitgebers, sondern des Arbeitnehmers erfolgt.

  • § 879 ABGB
  • OGH, 30.10.2018, 9 ObA 78/18p
  • § 46 Abs 3 Z 2 BMSVG
  • § 13 b Abs 6 BUAG
  • WBl-Slg 2019/42
  • § 23 Abs 1 AngG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • LG Linz, 19.12.2017, 31 Cga 19/17a-11
  • OLG Linz, 03.05.2018, 12 Ra 26/18g-15

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