OGH: Betrieb einer Online-Plattform mit Verlinkung zu Streams von Digitalradioanbietern kann in Leistungsschutzrechte des Privatradiobetreibers eingreifen
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIRBand 2016
- Judikatur, 4126 Wörter
- Seiten 228 -233
- https://doi.org/10.33196/ziir201602022801
20,00 €
inkl MwSt
Das Verlinken zu frei zugänglichen Streams von Digitalradioanbietern von einer Webplattform mit vorgeschalteter Werbung (sog Prerolls) kann aufgrund der konkreten Gestaltung der Website als „Senden“ iSv § 76a UrhG zu qualifizieren sein.
Das Weitersenden einer laufenden Sendung ist in Bezug auf die Zulässigkeit der Verlinkung gleich zu behandeln wie das Zurverfügungstellen einer Aufzeichnung davon.
Ein bloßes Verlinkungsverbot (sei es auf der Website, sei es nachträglich ausgesprochen) reicht nicht aus, um eine Verlinkung als unzulässige öffentliche Wiedergabe anzusehen. Die Zustimmung des Rechteinhabers ist nämlich irrelevant, wenn kein neues Publikum angesprochen wird, sodass auch ein Verbot zu keiner anderen Beurteilung führen kann.
Stellt der Rundfunkunternehmer seine Radiostreams erst nach Abspielen der von ihm geschalteten Preroll-Werbung zur Verfügung, während der unmittelbare Zugriff auf die Streams interaktiv faktisch nicht möglich ist, ist diese Gestaltung bei wertender Betrachtung dem Fall einer beschränkten Öffentlichkeit gleichzuhalten, da der Zugriff gleichsam „Abonnenten“ vorbehalten wird.
Im Fall der teilweisen Stattgebung des Hauptbegehrens ist im Auslegungsweg zu ermitteln, ob das Eventualbegehren für den Fall der gänzlichen Abweisung oder auch für den Fall der teilweisen Abweisung des Hauptbegehrens gestellt wurde.
Redaktionelle Leitsätze
- Rundfunksendung
- Webradio-Plattform
- OGH, 23.02.2016, 4 Ob 142/15h, Preroll-Werbung
- Verlinkung
- Verbot des Rechtinhabers
- Urheberrechtschutz
- Privatradiobetreiber
- § 17 UrhG
- Art 3 RL 2001/29/EG
- ZIIR 2016, 228
- Online-Radio
- § 21 Z 1 ECG
- § 76a UrhG
- irrelevantes
- Medienrecht
- Preroll-Werbung
- Smartphone-App
- Art 3 Abs 2 RL 2000/31/EG
- Art 8 Abs 3 RL 2006/115/EG
- Art 8 Abs 1 VO (EG) 864/2007
- § 18a UrhG
- channels
Weitere Artikel aus diesem Heft