


Social Media: Zugangsgewährung post mortem – Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts?
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZIIRBand 2016
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 1024 Wörter, Seiten 239-241
20,00 €
inkl MwSt




-
Eltern steht als Erbengemeinschaft ein Anspruch auf den Zugang zum Benutzerkonto des verstorbenen minderjährigen Kindes aus dem auf sie im Weg der Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 1922 BGB übergegangenen Nutzungsvertrag zu.
Sorgeberechtigte Eltern sind dazu legitimiert, sich Kenntnis darüber zu verschaffen, wie und mit welchen Inhalten ihre Kinder im Internet kommunizieren bzw kommuniziert haben. Eine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts ist im Allgemeinen nicht zu befürchten.
Der Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge ist auch auf höchstpersönliche Daten im digitalen Nachlass eines Verstorbenen anwendbar.
Digitale und analoge Inhalte im Nachlass eines Verstorbenen sind grundsätzlich gleich zu behandeln.
Redaktionelle Leitsätze
-
- Swoboda, Lukas-Sebastian
-
- Gesamtrechtsnachfolge bei Persönlichkeitsrechten
- § 16 ABGB
- ZIIR 2016, 239
- Erbe
- vermögenswerter Anspruch bei Verletzung postmortaler Persönlichkeitsrechte
- postmortales Persönlichkeitsrecht
- § 1922 BGB
- Medienrecht
- Schutzwürdigkeit eines Facebook Accounts im Gedenkzustand
- dt Art 1 GG
- LG Berlin, 17.12.2015, 20 O 172/15
- online-Friedhöfe
- Social Media
- Schutzdauer postmortaler Persönlichkeitsrechte
Eltern steht als Erbengemeinschaft ein Anspruch auf den Zugang zum Benutzerkonto des verstorbenen minderjährigen Kindes aus dem auf sie im Weg der Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 1922 BGB übergegangenen Nutzungsvertrag zu.
Sorgeberechtigte Eltern sind dazu legitimiert, sich Kenntnis darüber zu verschaffen, wie und mit welchen Inhalten ihre Kinder im Internet kommunizieren bzw kommuniziert haben. Eine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts ist im Allgemeinen nicht zu befürchten.
Der Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge ist auch auf höchstpersönliche Daten im digitalen Nachlass eines Verstorbenen anwendbar.
Digitale und analoge Inhalte im Nachlass eines Verstorbenen sind grundsätzlich gleich zu behandeln.
Redaktionelle Leitsätze
- Swoboda, Lukas-Sebastian
- Gesamtrechtsnachfolge bei Persönlichkeitsrechten
- § 16 ABGB
- ZIIR 2016, 239
- Erbe
- vermögenswerter Anspruch bei Verletzung postmortaler Persönlichkeitsrechte
- postmortales Persönlichkeitsrecht
- § 1922 BGB
- Medienrecht
- Schutzwürdigkeit eines Facebook Accounts im Gedenkzustand
- dt Art 1 GG
- LG Berlin, 17.12.2015, 20 O 172/15
- online-Friedhöfe
- Social Media
- Schutzdauer postmortaler Persönlichkeitsrechte