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Ort und Einberufung einer Generalversammlung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 37
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
90 Wörter, Seiten 658-658

30,00 €

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Die Begründung für die Einberufung der Generalversammlung kann sich aus den vorgesehenen Beschlussgegenständen ergeben.

Die Einladung zu einer Generalversammlung durch einen Rechtsanwalt, der sich dabei auf die Vertretung der Gesellschaft beruft, stellt keine – in die Zuständigkeit des Geschäftsführers fallende – Einberufung der Generalversammlung dar, sodass das Selbsteinberufungsrecht der Gesellschafter nach § 37 Abs 2 GmbHG greift.

Ein mit einer Sprechanlage gesichertes Stiegenhaus war kein „öffentlichen Ort“ iS der COVID-19-Schutzmaßnahmen-VO.

  • OGH, 17.02.2023, 6 Ob 95/22x
  • § 36 GmbHG
  • WBl-Slg 2023/202
  • COVID-19-Schutzmaßnahmen-VO (BGBl I 2020/98 [aufgehoben])
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 37 GmbHG
  • OLG Wien, 31.03.2022, 2 R 159/21y-39

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