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- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 37
- Rechtsprechung, 90 Wörter
- Seiten 658-658
- https://doi.org/10.33196/wbl202311065801
30,00 €
inkl MwStDie Begründung für die Einberufung der Generalversammlung kann sich aus den vorgesehenen Beschlussgegenständen ergeben.
Die Einladung zu einer Generalversammlung durch einen Rechtsanwalt, der sich dabei auf die Vertretung der Gesellschaft beruft, stellt keine – in die Zuständigkeit des Geschäftsführers fallende – Einberufung der Generalversammlung dar, sodass das Selbsteinberufungsrecht der Gesellschafter nach § 37 Abs 2 GmbHG greift.
Ein mit einer Sprechanlage gesichertes Stiegenhaus war kein „öffentlichen Ort“ iS der COVID-19-Schutzmaßnahmen-VO.
- OGH, 17.02.2023, 6 Ob 95/22x
- § 36 GmbHG
- WBl-Slg 2023/202
- COVID-19-Schutzmaßnahmen-VO (BGBl I 2020/98 [aufgehoben])
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 37 GmbHG
- OLG Wien, 31.03.2022, 2 R 159/21y-39
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