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Eine Verfallsklausel, wonach Ansprüche aus dem Vertrag verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 3 Monaten schriftlich erhoben werden, ist zulässig. Eine Auslegung, wonach die Frist erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beginne, kommt nicht in Betracht.

  • § 915 ABGB
  • § 914 ABGB
  • § 1502 ABGB
  • § 1489 ABGB
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2023/196
  • OLG Innsbruck, 25.04.2023, 13 Ra 36/22z-37
  • OGH, 26.07.2023, 9 ObA 46/23i

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