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Neusiedler, Manuel/​Schmollmüller, Lisa

Qualifiziert „unfaires“ Strafverfahren im Ausstellungsmitgliedstaat als Vollstreckungshindernis bei Europäischen Haftbefehlen

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Der Europäische Gerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, dass Europäische Haftbefehle nicht vollstreckt werden dürfen, wenn die betroffene Person im ausstellenden Mitgliedstaat ein qualifiziert unfaires Strafverfahren erwartet. Den vollstreckenden Mitgliedstaat trifft sohin eine Schutzpflicht in Bezug auf Grundrechtsverletzungen, die sich im EU-Ausland zu realisieren drohen. Damit hat der Gerichtshof Art 47 Grundrechtecharta ein Refoulementverbot unterstellt.

  • Neusiedler, Manuel
  • Schmollmüller, Lisa
  • § 19 EU-JZG
  • Art 6 EMRK
  • Art 52 Abs 3 GRC
  • faires Verfahren
  • Art 3 RB-EuHB
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • Art 4a RB-EuHB
  • Art 5 RB-EuHB
  • Refoulementverbot
  • Grundrechte
  • JST 2023, 530
  • Europäischer Haftbefehl
  • Art 1 Abs 3 RB-EuHB
  • Art 47 GRC
  • Art 4 RB-EuHB

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