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Suchtgift, Erwerb, Überlassen, Vorbereitungshandlung, Nichterledigung der Anklage, Subsidiarität

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§ 28 Abs 1 (und Abs 2) SMG stellt eine selbstständig vertypte Vorbereitungshandlung zum Überlassen derselben Suchtgiftmenge nach § 28a Abs 1 5. Fall (Abs 2 Z 3) SMG dar und ist in diesem Verhältnis daher stillschweigend subsidiär.

Die Nichtannahme des Überlassens größerer Suchtgiftmengen im Zuge ein und desselben Tatgeschehens stellt den Nichtigkeitsgrund der Z 7 des § 281 Abs 1 StPO nicht her.

  • § 28 Abs 1 SMG
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 28a Abs 1 5. Fall SMG
  • § 28 Abs 2 SMG
  • § 281 Abs 1 Z 7 StPO
  • OGH, 14.03.2023, 11 Os 131/22g
  • JST-Slg 2023/75

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