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Rechtsbegriff, normatives Tatbestandsmerkmal

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Die Betätigung im nationalsozialistischen Sinn ist ein Rechtsbegriff und kommt als Anknüpfungspunkt für die Bestimmung des § 9 StGB gerade deshalb nicht in Betracht, weil sie als normatives Tatbestandsmerkmal vom Tätervorsatz umfasst sein muss. Ein diesbezüglicher Irrtum schließt demnach (schon) die Tatbestandsmäßigkeit des Täterverhaltens aus.

  • § 9 StGB
  • § 260 StPO
  • § 302 Abs 1 StPO
  • OGH, 20.09.2023, 13 Os 48/23t
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 345 Abs 1 Z 6 StPO
  • JST-Slg 2023/71
  • § 258 Abs 2 StPO
  • § 10a StPO
  • § 312 Abs 1 StPO
  • § 313 StPO
  • § 11 lit a StPO
  • § 3g VerbotsG

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