


Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung – nachträglicher Wegfall
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 1
- Inhalt:
- Judikatur - Verfahrensrecht
- Umfang:
- 426 Wörter, Seiten 582-583
20,00 €
inkl MwSt




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Die Frage, ob die Voraussetzung des Art 133 Abs 4 B-VG, also eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt, ist im Zeitpunkt der Entscheidung des VwGH zu beurteilen. Wurde die zu lösende Rechtsfrage daher in der Rsp des VwGH – auch nach Einbringung der Revision – bereits geklärt, liegt keine Rechtsfrage (mehr) vor, der iSd Art 133 Abs 4 B-VG grundsätzliche Bedeutung zukäme.
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- Art 133 Abs 4 B-VG
- VwGH, 26.06.2014, Ra 2014/03/0005
- ZVG-Slg 2014/119
- Verwaltungsverfahrensrecht
Die Frage, ob die Voraussetzung des Art 133 Abs 4 B-VG, also eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt, ist im Zeitpunkt der Entscheidung des VwGH zu beurteilen. Wurde die zu lösende Rechtsfrage daher in der Rsp des VwGH – auch nach Einbringung der Revision – bereits geklärt, liegt keine Rechtsfrage (mehr) vor, der iSd Art 133 Abs 4 B-VG grundsätzliche Bedeutung zukäme.
- Art 133 Abs 4 B-VG
- VwGH, 26.06.2014, Ra 2014/03/0005
- ZVG-Slg 2014/119
- Verwaltungsverfahrensrecht