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Steuerliche Abzugsfähigkeit von Managergehältern: VfGH weist Individualantrag zurück

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Für eine Anfechtungsbefugnis iSd Art 140 Abs 1 Z 1 lit c B-VG ist erforderlich, dass das Gesetz selbst tatsächlich in die Rechtssphäre des Antragstellers unmittelbar eingreift. Ein derartiger Eingriff ist jedenfalls nur dann anzunehmen, wenn dieser nach Art und Ausmaß durch das Gesetz selbst eindeutig bestimmt ist, wenn er die (rechtlich geschützten) Interessen des Antragstellers nicht bloß potentiell, sondern aktuell beeinträchtigt und wenn dem Antragsteller kein anderer zumutbarer Weg zur Abwehr des – behaupteterweise – rechtswidrigen Eingriffes zur Verfügung steht.

  • ZVG-Slg 2014/121
  • § 243 BAO
  • VfGH, 23.06.2014, G 15/2014
  • § 9 KStG
  • § 85a BAO
  • § 284 BAO
  • § 20 Abs 1 Z 7 EStG
  • § 24a KStG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 12 Abs 1 Z 8 KStG
  • § 124b Z 253 EStG
  • Art 140 Abs 1 Z 1 lit c B-VG

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