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Berger, Wolfgang

Unzulässigkeit paralleler Verwaltungsstrafverfahren gegen Geschäftsführer und verantwortlichen Beauftragten

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Der belangten Behörde obliegt es, innerhalb der durch § 31 Abs 1 VStG vorgegebenen Frist von einem Jahr mit der für ein Verwaltungsstrafverfahren erforderlichen Sicherheit zu klären, ob eine wirksame Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten vorliegt.

  • Berger, Wolfgang
  • Art 133 Abs 4 B-VG
  • § 50 VwGVG
  • § 9 VStG
  • § 31 VStG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • LVwG OÖ, 22.04.2014, LVwG-000016/3/Gf/Rt
  • ZVG-Slg 2014/115

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