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Regelung eines MS, nach der entgeltliche Veröffentlichungen ohne die Kennzeichnung als „Anzeige“ verboten sind, verstößt nicht gegen Art 7 RL-UGP
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 28
- Rechtsprechung, 2918 Wörter
- Seiten 28-31
- https://doi.org/10.33196/wbl201401002801
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inkl MwStUnter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens ist es nicht möglich, sich gegenüber Presseverlegern auf die RL 2005/29/EG zu berufen, so dass die RL unter diesen Umständen dahin auszulegen ist, dass sie der Anwendung einer nationalen Bestimmung nicht entgegensteht, wonach Presseverleger jede Veröffentlichung in ihren periodischen Druckwerken, für die sie ein Entgelt erhalten, speziell kennzeichnen müssen – im vorliegenden Fall mit dem Begriff „Anzeige“ –, es sei denn, durch die Anordnung und Gestaltung der Veröffentlichung ist allgemein zu erkennen, dass es sich um eine Anzeige handelt.
- Art 7 der RL 2005/29/EG des EP und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der RL 84/450/EWG des Rates, der RL 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/6
- WBl-Slg 2014/3
- EuGH, 17.10.2013, Rs C-391/12, (RLvS Verlagsgesellschaft mbH/Stuttgarter Wochenblatt GmbH; BGH [Deutschland])
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
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