


Sozialpolitik: Zur Auslegung der Gleichbehandlungs-RL (Österreich)
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 31
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 2282 Wörter, Seiten 85-87
30,00 €
inkl MwSt




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Art 2 Abs 1 und 2 der RL 2000/78/EG ist dahin auszulegen, dass er einem nationalen Kollektivvertrag wie dem im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegensteht, nach dem für einen AN, der für die Zwecke seiner Einstufung in die Bezugsstufen von der Anrechnung von Schulzeiten profitiert, eine Verlängerung des Vorrückungszeitraums von der ersten in die zweite Bezugsstufe gilt, da diese Verlängerung auf alle AN anzuwenden ist, die von der Anrechnung von Schulzeiten profitieren, und auch rückwirkend auf diejenigen, die bereits höhere Bezugsstufen erreicht haben.
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- Art 2 Abs 1 und 2 der RL 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf
- WBl-Slg 2017/24
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- EuGH, 21.12.2016, Rs C-539/15, (Daniel Bowman/Pensionsversicherungsanstalt; OGH [Österreich])
Art 2 Abs 1 und 2 der RL 2000/78/EG ist dahin auszulegen, dass er einem nationalen Kollektivvertrag wie dem im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegensteht, nach dem für einen AN, der für die Zwecke seiner Einstufung in die Bezugsstufen von der Anrechnung von Schulzeiten profitiert, eine Verlängerung des Vorrückungszeitraums von der ersten in die zweite Bezugsstufe gilt, da diese Verlängerung auf alle AN anzuwenden ist, die von der Anrechnung von Schulzeiten profitieren, und auch rückwirkend auf diejenigen, die bereits höhere Bezugsstufen erreicht haben.
- Art 2 Abs 1 und 2 der RL 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf
- WBl-Slg 2017/24
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- EuGH, 21.12.2016, Rs C-539/15, (Daniel Bowman/Pensionsversicherungsanstalt; OGH [Österreich])