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Vergaberecht: Zum Recht eines vom öffentlichen Auftraggeber rechtskräftig ausgeschlossenen Bieters, einen Antrag auf Nachprüfung der späteren Zuschlagsentscheidung für den Auftrag zu stellen

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 31
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
2148 Wörter, Seiten 83-85

30,00 €

inkl MwSt

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Art 1 Abs 3 der RL 89/665/EWG ist dahin auszulegen, dass er dem nicht entgegensteht, dass einem Bieter, der durch eine rechtskräftig gewordene Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers von einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags ausgeschlossen wurde, in einem Fall, in dem nur er und der Zuschlagsempfänger Angebote abgegeben haben und der ausgeschlossene Bieter vorbringt, dass auch das Angebot des Zuschlagsempfängers hätte ausgeschlossen werden müssen, der Zugang zu einer Nachprüfung der Zuschlagsentscheidung für den betreffenden öffentlichen Auftrag und des Vertragsschlusses verwehrt wird.

  • EuGH, 21.12.2016, Rs C-355/15, (Bietergemeinschaft Technische Gebäudebetreuung GesmbH und Caverion Österreich GmbH/Universität für Bodenkultur Wien, VAMED Management und Service GmbH & Co KG in Wien; Verwaltungsgerichtshof [Österreich])
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2017/23
  • Art 1 Abs 3 der RL 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge in der durch die RL 2007/66/EG d

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