Verfahrensrecht: Gerichtliche Zuständigkeit; zum Ort des Schadenseintritts
- Originalsprache: Deutsch
- WBLBand 31
- Rechtsprechung, 1926 Wörter
- Seiten 92 -94
- https://doi.org/10.33196/wbl201702009201
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Art 5 Nr 3 der VO (EG) Nr 44/2001 ist im Hinblick auf die Begründung der gerichtlichen Zuständigkeit nach dieser Bestimmung für eine Haftungsklage wegen des Verstoßes gegen ein Verbot des Wiederverkaufs außerhalb eines selektiven Vertriebsnetzes, der darauf beruht, dass Produkte, die Gegenstand dieses Vertriebsnetzes sind, auf in verschiedenen MS betriebenen Websites angeboten werden, dahin auszulegen, dass als Ort, an dem der Schaden eingetreten ist, das Hoheitsgebiet des MS anzusehen ist, der dieses Verkaufsverbot durch die in Rede stehende Klage schützt und in dessen Hoheitsgebiet der Kläger einen Schaden erlitten zu haben behauptet.
- WBl-Slg 2017/27
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Art 5 Nr 3 der VO (EG) Nr 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
- EuGH, 21.12.2016, Rs C-618/15, (Concurrence SARL/Samsung Electronics France SAS, Amazon Services Europe Sàrl, Cour de cassation (Kassationsgerichtshof) [Frankreich])
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